Bitte beachten:
Entschädigung aus Kautionsversicherung
Kaskoschäden werden aus der Kautionsversicherung nur bis zur Höhe des Selbstbehaltes, den der Vermieter mit seinem KfZ-Versicherer für das gemietete Fahrzeug vereinbart hat, erstattet.
Die Entschädigung aus der Kautionsversicherung gilt abzüglich des Selbstbehaltes, je nach abgeschlossener Variante (1,2 oder 3).